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Es gibt Rechte, über die ihr leider nicht aufgeklärt werdet!


 

Hier ist ein Auszug von euren Rechten. Leider kommt es oft vor, dass Lehrerinnen und Lehrer nicht über das NSchG bescheid wissen oder es euch einfach nicht darüber Aufklären. In ganz schlimmen Fällen tragen sie euch auch erfundene Gesetze vor! Passt gut auf! Da die hier aufgeführten Rechte nur wenige Zusammengefasste Rechte sind, schaut doch einfach mal in das Niedersächsische Schulgesetzbuch (NschG).

Beschwerderecht Jede/r Schüler/In darf sich, wenn er/sie selbst betroffen ist, sich bei einer/m Lehrer/In beschweren. Die angesprochene Lehrkraft ist verpflichtet euch zuzuhören. Sofern ihr nicht selbst betroffen seid solltet ihr eure Schul- und Klassensprecher einsetzen. Falls das nicht reicht könnt ihr euch als letztes Mittel auch an das Kultusministerium wenden.

Beschimpfungen jeder Art sind Lehrern verboten! Selbst ein einfaches: „Knallkopf“ oder ein „Du bist zu Blöd um in die Schule zu gehen“ sind Verboten. Es ist dabei unwichtig wie stark euch die Beleidigung gekränkt hat! Beschwert euch nach dem Beschwerderecht.   

Bildung einer Schülergruppe Ihr dürft Schulinterne Gruppen bilden und in dieser eine politische, religiöse oder Weltanschauliche Meinung Vertreten. Diese Schülergruppe darf auch als Schülergruppe in der SV, dem Schülerrat etc. auftreten. Dazu ist die Schulleitung Verpflichtet, sofern die Benutzung nicht die Belange der Schule verhindert, euch einen Raum zur Nutzung während Pausen o.Ä. bereitzustellen! In diesem Raum (Der Raum kann auch ein Platz auf dem Schulhof sein...) dürft ihr Aktionen, Versammlungen etc. durchführen. Ihr müsst dazu dass 14. Lebensjahr vollendet haben. Die JSG ist übrigens auch als Schulinterne Gruppe zu Gebrauchen... 

Flugblätter Ihr habt das Recht Flugblätter auf dem Schulgelände zu verteilen. Ihr dürft sie verteilen, auslegen (wo ihr Wollt!) oder verkaufen.Der Inhalt unterliegt dem Presserecht. Die Verantwortlichkeit (V. i. S. d. P.: Vor- und Nachname) muss von einer/m Schüler/In der Schule der Kommune sein. Bedingung ist, dass diese Flugblätter keine Gesetzesfeindlichen Inhalte oder Aufforderungen enthalten dürfen. Dieses muss die Schulleitung prüfen. Sie ist dazu Verpflichtet, wenn die eben genannten Rahmenbedingungen geschaffen sind, euch die Verbreitung zu erlauben!

 

Klassensprecher Ihr Wählt einen Klassensprecher oder eine Klassensprecherin. Dazu eine/n Stellvertreter/In. Ihr dürft sie im Laufe des Schuljahres mit einer 2/3 Mehrheit abwählen. Und neue Sprecher wählen.Den Klassensprechern muss die Zeit während des Unterrichtes eingeräumt sein über die Arbeit der SV zu berichten! Klassensprecher und Schulsprecher vertreten die Interessen der Schülerschaft und nicht der Eltern-, Lehrkräfte und Schulleitungen!

 

Religionsunterricht Ihr dürft den Religionsunterricht verweigern, egal ob man der unterrichteten Religion angehört oder nicht! Die Verweigerung reicht ihr dann bitte bei der Schulleitung ein. Ihr müsst dafür keine Begründung abgeben.

Strafen Körperliche Züchtigungen oder demütigende, sowie kränkende Maßnahmen dürfen nicht Vollzogen werden. Zum Beispiel dürft ihr nicht in die Ecke gestellt werden. Auch das Abschreiben einer Schulordnung ist kein Rechtlich anerkanntes Bestrafungsmittel. Das „in die Ecke stellen“ gilt als kränkend und ist somit verboten! Zusatzaufgaben dürfen nicht die Rechtlich vorgesehene Zeit für Hausaufgaben übersteigen (Klasse 5-6: max. 1 Stunde, 7-10: max. 2 Stunden, Sek2: max. 3 Stunden am Tag)!


 


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